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Besondere Geschäftsbedingungen für das Portal „Asset Lift"

Stand: Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Nutzungsbedingungen regeln die Registrierung und Nutzung des Asset Lift Portals.

(2) Das Portal dient der Bereitstellung von Informationen, Analysen, Auswertungen, Dokumenten, Dashboards, Handlungsempfehlungen und sonstigen digitalen Inhalten.

(3) Mit Registrierung oder Nutzung des Portals erklärt der Nutzer, ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen, selbständigen, freiberuflichen oder dienstlichen Tätigkeit zu handeln. Die Registrierung erfolgt im eigenen Namen oder im Namen des jeweils vertretenen Unternehmens. Verbraucher sind von der Nutzung ausgeschlossen.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn Asset Lift ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos erbringt.

(5) Individuelle Vereinbarungen sowie gesonderte projekt-, meilenstein- oder leistungsbezogene Bedingungen bleiben unberührt und gehen diesen Nutzungsbedingungen im jeweiligen Anwendungsbereich vor.

§ 2 Betreiber

ASSET LIFT ist eine Marke der

CP Business Management, S.L.

Plaça de l'Aigua 8
07570 Artá
Illes Balears
Spanien

NIF: B27610906
E-Mail: hello@asset-lift.com

§ 3 Registrierung und Nutzerkonto

(1) Die Nutzung des Portals setzt eine Registrierung voraus.

(2) Der Nutzer versichert, sämtliche Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.

(3) Der Nutzer bestätigt im Rahmen der Registrierung ausdrücklich, dass er nicht als Verbraucher, sondern ausschließlich als Unternehmer, Freiberufler, Selbständiger oder im Namen eines Unternehmens handelt. Asset Lift ist berechtigt, geeignete Nachweise, insbesondere Unternehmensdaten, Umsatzsteuer-Identifikationsnummern oder sonstige geschäftliche Angaben, anzufordern.

(4) Asset Lift ist berechtigt, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(5) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

(6) Der Zugang zum Portal ist ausschließlich für das registrierte Unternehmen bestimmt.

(7) Eine Weitergabe oder Überlassung von Zugangsdaten an Dritte, verbundene Unternehmen, Berater oder sonstige Personen ist ohne vorherige Zustimmung von Asset Lift unzulässig.

(8) Der Nutzer haftet für sämtliche Aktivitäten, die über sein Nutzerkonto erfolgen, soweit er diese zu vertreten hat.

(9) Mitteilungen über das Portal sowie an die vom Nutzer hinterlegte E-Mail-Adresse gelten als zugegangen, sofern keine technische Unzustellbarkeit erkennbar ist.

§ 4 Leistungsumfang

(1) Asset Lift stellt das Portal und die darin enthaltenen Funktionen im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten bereit.

(2) Asset Lift ist berechtigt, Inhalte, Funktionen, Dashboards, Dokumente, Auswertungen oder einzelne Bereiche des Portals jederzeit zu ändern, zu erweitern, einzuschränken oder einzustellen.

(3) Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen, Inhalte, Verfügbarkeiten, Erweiterungen oder Weiterentwicklungen besteht nicht.

(4) Asset Lift übernimmt keine Verpflichtung, bestimmte Inhalte dauerhaft vorzuhalten oder künftig bereitzustellen.

(5) Projekt-, abrechnungs- oder einwendungsrelevante Dokumente, insbesondere Analysen, Auswertungen, Maßnahmenbeschreibungen oder sonstige Projektdokumentationen, können dem Nutzer auch außerhalb des Portals, insbesondere per E-Mail oder als PDF, zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt insbesondere bei technischen Einschränkungen des Portals, nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses oder soweit Asset Lift dies aus organisatorischen Gründen für zweckmäßig hält.

(6) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Nutzung des Portals kostenfrei.

(7) Die Kostenfreiheit der Portalnutzung berührt nicht Ansprüche auf Aufwendungsersatz, Erfolgsvergütungen oder sonstige Vergütungsansprüche, die sich aus diesen Nutzungsbedingungen, den Performance Partnership Bedingungen oder sonstigen Vereinbarungen zwischen den Parteien ergeben.

(8) Kostenpflichtige Leistungen, Beratungsleistungen, Projektleistungen oder erfolgsabhängige Vergütungsmodelle bedürfen einer gesonderten Vereinbarung oder der ausdrücklichen Annahme der jeweils geltenden projekt- oder meilensteinbezogenen Bedingungen.

§ 5 Unverbindlichkeit der Inhalte

(1) Sämtliche über das Portal bereitgestellten Inhalte dienen ausschließlich Informations-, Analyse- und Unterstützungszwecken.

(2) Insbesondere stellen Analysen, Potenzialbewertungen, Handlungsempfehlungen, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Prognosen, Simulationen, Einsparungsschätzungen, Kapitalfreisetzungspotenziale oder sonstige Auswertungen keine Garantie, Zusicherung oder verbindliche Aussage über tatsächliche Ergebnisse dar.

(3) Dargestellte Potenziale beruhen regelmäßig auf Annahmen, Erfahrungswerten, Modellrechnungen oder den vom Nutzer bereitgestellten Informationen.

(4) Eine tatsächliche Realisierung dargestellter Ergebnisse wird nicht geschuldet. Dies gilt unbeschadet ausdrücklich vereinbarter erfolgsabhängiger Vergütungsmodelle.

(5) Der Nutzer trifft sämtliche geschäftlichen Entscheidungen eigenverantwortlich.

§ 6 Nutzerangaben

(1) Soweit Inhalte oder Auswertungen auf Angaben des Nutzers beruhen, erfolgen diese ausschließlich auf Grundlage der bereitgestellten Informationen.

(2) Asset Lift übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der vom Nutzer bereitgestellten Daten.

(3) Fehlerhafte, unvollständige oder verspätete Angaben können zu unzutreffenden Ergebnissen führen.

§ 7 Mitwirkung und projektbezogene Aufwendungen

(1) Die Nutzung des Portals kann die Durchführung von Analysen, Workshops, Vor-Ort-Terminen, Datenerhebungen, Expertengesprächen oder vergleichbaren Maßnahmen umfassen.

(2) Das Geschäftsmodell von Asset Lift basiert grundsätzlich auf einer erfolgsabhängigen Vergütung. Asset Lift trägt dabei das Risiko, dass wirtschaftliche Potenziale nicht identifiziert oder später nicht erfolgreich umgesetzt werden können.

(3) Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Asset Lift die Möglichkeit erhält, die vereinbarten Maßnahmen ordnungsgemäß durchzuführen und die Ergebnisse dem Nutzer bereitzustellen.

(4) Hat Asset Lift auf Wunsch oder mit Zustimmung des Nutzers projektbezogene Leistungen, Termine, Analysen, Workshops, Expertengespräche oder vergleichbare Maßnahmen vorbereitet, beauftragt oder veranlasst und wird deren Durchführung anschließend aus Gründen verhindert oder wesentlich erschwert, die im Verantwortungsbereich des Nutzers liegen, kann Asset Lift Ersatz der hierdurch entstandenen und nachweisbaren projektbezogenen Aufwendungen verlangen.

(5) Dies gilt insbesondere, wenn ein zuvor abgestimmter Termin vom Nutzer nicht wahrgenommen, ohne ausreichenden Vorlauf abgesagt oder so verschoben wird, dass Asset Lift bereits beauftragte externe Berater, Experten oder Dienstleister vergüten muss.

(6) Der Anspruch ist auf tatsächlich angefallene und nachweisbare externe Kosten beschränkt. Ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Nutzers beträgt der erstattungsfähige Höchstbetrag für einen externen Beratertag 2.000 EUR netto. Weitergehende Kosten sind nur ersatzfähig, wenn sie dem Nutzer vorab in Textform angekündigt und von diesem bestätigt wurden.

(7) Kein Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht, soweit der Nutzer die Verhinderung nicht zu vertreten hat oder die Absage so rechtzeitig erfolgt, dass Asset Lift keine entsprechenden externen Kosten entstehen.

(8) Werden Maßnahmen oder Projekte später fortgeführt und entsteht hieraus ein Anspruch auf Erfolgsvergütung, werden bereits erstattete projektbezogene Aufwendungen auf die spätere Erfolgsvergütung angerechnet.

(9) Kein Anspruch besteht, wenn trotz ordnungsgemäßer Mitwirkung des Nutzers keine wirtschaftlich relevanten Potenziale identifiziert werden konnten.

(10) Teilt der Nutzer Verschiebungen, Unterbrechungen, geänderte Zeitpläne oder eine spätere Fortführung eines Projekts nachvollziehbar mit, begründet dies für sich allein keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz. Die weitere Bearbeitung kann entsprechend angepasst, unterbrochen oder verschoben werden.

(11) Erfolgt über einen Zeitraum von 24 Monaten weder eine Mitwirkung noch eine nachvollziehbare Mitteilung über den Fortgang eines bereits begonnenen Projekts und bleibt eine in Textform erfolgte Aufforderung von Asset Lift innerhalb von 30 Kalendertagen unbeantwortet, gilt das Projekt als vom Nutzer nicht weiterverfolgt.

(12) In diesem Fall kann Asset Lift Ersatz der bis dahin entstandenen und nachweisbaren projektbezogenen Aufwendungen verlangen.

(13) Der Anspruch beschränkt sich auf tatsächlich angefallene und nachweisbare projektbezogene Aufwendungen. Erfolgsvergütungen werden hierdurch weder ersetzt noch vorweggenommen.

§ 8 Geistiges Eigentum

(1) Sämtliche Inhalte des Portals, insbesondere Analysen, Texte, Konzepte, Methoden, Dashboards, Grafiken, Berechnungen, Dokumente, Vorlagen, Prozesse und Softwarebestandteile, sind urheberrechtlich oder anderweitig geschützt.

(2) Der Nutzer erhält ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke.

(3) Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Vermarktung, Weitergabe oder sonstige Nutzung außerhalb des vorgesehenen Zwecks ist ohne vorherige Zustimmung von Asset Lift unzulässig.

§ 9 Vertraulichkeit

(1) Die über das Portal bereitgestellten Inhalte und Informationen sind vertraulich zu behandeln.

(2) Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung von Asset Lift zulässig, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht.

(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses fort.

§ 10 Verbot automatisierter Nutzung

(1) Der automatisierte Zugriff auf das Portal mittels Bots, Skripten, Crawlern, Scraping-Tools oder vergleichbaren Technologien ist unzulässig.

(2) Unzulässig sind ferner sämtliche Handlungen, die die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit des Portals beeinträchtigen können.

§ 11 Verfügbarkeit

(1) Asset Lift bemüht sich um eine möglichst hohe technische Verfügbarkeit des Portals.

(2) Eine jederzeitige, unterbrechungsfreie, fehlerfreie oder bestimmte Verfügbarkeit wird nicht geschuldet.

(3) Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, technische Störungen oder Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Asset Lift können zu Einschränkungen oder Ausfällen führen.

(4) Aus der Nichtverfügbarkeit einzelner Funktionen oder des gesamten Portals entstehen keine Ansprüche gegen Asset Lift.

(5) Soweit fristgebundene Erklärungen, Mitteilungen, Einwendungen oder Nachweise wegen einer technischen Nichtverfügbarkeit des Portals nicht über das Portal abgegeben werden können, können diese auch per E-Mail an Asset Lift übermittelt werden. Eine nachweisbare technische Nichtverfügbarkeit des Portals darf dem Nutzer bei der Wahrung von Fristen nicht zum Nachteil gereichen, sofern die Erklärung innerhalb angemessener Zeit auf anderem Weg in Textform übermittelt wird.

§ 12 Sperrung, Löschung und Einstellung von Nutzerkonten

(1) Asset Lift ist berechtigt, Nutzerkonten jederzeit vorübergehend zu sperren, einzuschränken oder dauerhaft zu löschen.

(2) Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, wenn gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen wird, unzutreffende Angaben gemacht werden, Zugangsdaten missbräuchlich verwendet werden, Schutzmaßnahmen umgangen werden, Rechte Dritter verletzt werden, das Portal missbräuchlich genutzt wird oder berechtigte Interessen von Asset Lift beeinträchtigt werden.

(3) Der Nutzer hat keinen Anspruch auf die dauerhafte Bereitstellung eines Nutzerkontos, einzelner Funktionen, Inhalte, Dashboards, Analysen, Dokumente oder sonstiger Portalbestandteile.

(4) Asset Lift ist berechtigt, den Betrieb des Portals insgesamt oder teilweise jederzeit einzuschränken, auszusetzen oder dauerhaft einzustellen.

(5) Soweit gesetzlich zulässig, bestehen hieraus keine Ansprüche auf Schadensersatz, Aufwendungsersatz oder sonstige Entschädigungen.

§ 13 Haftung

(1) Asset Lift haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Asset Lift ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, nicht realisierte Potenziale, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverluste, Betriebsunterbrechungen, Produktionsausfälle oder sonstige Vermögensschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, Vertretern, Kooperationspartnern und Erfüllungsgehilfen.

(5) Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

§ 14 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen

(1) Asset Lift ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen sowie einzelne Regelungen des Portals mit Wirkung für die Zukunft anzupassen.

(2) Änderungen können insbesondere aufgrund gesetzlicher Vorgaben, technischer Weiterentwicklungen, Sicherheitsanforderungen, organisatorischer Änderungen, neuer Funktionen oder zur Schließung von Regelungslücken erfolgen.

(3) Änderungen dürfen die wesentlichen Grundlagen des Nutzungsverhältnisses nicht unangemessen zu Lasten des Nutzers verändern.

(4) Änderungen werden dem Nutzer mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform oder innerhalb des Portals mitgeteilt.

(5) Der Nutzer kann den Änderungen bis spätestens zwei Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten widersprechen.

(6) Widerspricht der Nutzer nicht fristgerecht, gelten die Änderungen als angenommen.

(7) Auf das Widerspruchsrecht, die Fristen und die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.

(8) Widerspricht der Nutzer fristgerecht, ist Asset Lift berechtigt, das Nutzungsverhältnis zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der Änderung zu beenden.

(9) Projekt-, meilenstein- oder leistungsbezogene Bedingungen, die der Nutzer im Rahmen einzelner Freischaltungen ausdrücklich akzeptiert hat, bleiben von späteren Änderungen dieser Nutzungsbedingungen unberührt und gelten für den jeweiligen Vorgang in der zum Zeitpunkt der Annahme gültigen Fassung fort.

§ 15 Beendigung des Nutzungsverhältnisses

(1) Das Nutzungsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit.

(2) Der Nutzer kann sein Nutzerkonto jederzeit löschen oder die Löschung verlangen.

(3) Asset Lift kann das Nutzungsverhältnis jederzeit mit Wirkung für die Zukunft beenden.

(4) Nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses kann der Zugang zum Portal vollständig entzogen werden.

§ 16 Datenschutz

(1) Asset Lift verarbeitet personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Registrierung, Nutzerkonto, Portalbetrieb, Kommunikation und Projektbearbeitung nach Maßgabe der gesondert bereitgestellten Datenschutzhinweise.

(2) Asset Lift betreibt das Portal grundsätzlich zu eigenen Zwecken und nicht als Auftragsverarbeiter des Nutzers. Eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO liegt nur vor, wenn Asset Lift personenbezogene Daten ausdrücklich im Auftrag und nach dokumentierten Weisungen des Nutzers verarbeitet. In diesem Fall schließen die Parteien vor Beginn einer solchen Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

(3) Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass die von ihm im Portal bereitgestellten oder an Asset Lift übermittelten Daten rechtmäßig verarbeitet und übermittelt werden dürfen. Dies gilt insbesondere, soweit der Nutzer personenbezogene Daten von Mitarbeitern, Ansprechpartnern, Kunden, Lieferanten oder sonstigen Dritten bereitstellt.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand München. Asset Lift bleibt berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers geltend zu machen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Textform im Sinne dieser Nutzungsbedingungen umfasst insbesondere E-Mail, Portalnachrichten und sonstige elektronische Kommunikationsformen.